Mietbedingungen

Miet- und Versicherungsbedingungen

Beginn und Ende der Miete:

Der FunCars-Mietvertrag (Automietvertrag für Selbstfahrer) beginnt mit der vereinbarten Übergabe des FunCars am Übergabeort und endet, wenn das FunCar dem Vermieter oder einer seiner Hilfspersonen dort persönlich zurückgegeben wird. Durch blosses Abstellen des FunCars am Übergabeort wird das Mietverhältnis nicht beendet und die Mieter haften dem Vermieter für daraus entstehende Schäden. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist dies dem Vermieter zu melden (Tel. 079 438 79 29). Wird das FunCar nicht am Rückgabedatum zurückgebracht, so haben die Mieter einen Zuschlag von CHF 80.00 für jede angefangene Stunde zu bezahlen. Die Kosten für zusätzlich gefahrene Kilometer und die Annullierungsgebühren richten sich nach den Vereinbarungen im Automietvertrag. Zusätzliche Kosten für Mehrkilometer und -stunden sind gegebenenfalls kumulativ geschuldet.

Berechtigung zum Führen des gemieteten FunCars:

Mieter/Lenker müssen über 25 Jahre alt sowie seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises (Kategorie B) sein. Zum Führen des FunCars ist berechtigt, wer als Mieter im Automietvertrag angegeben ist und durch den Vermieter in der Handhabung des FunCars instruiert worden ist. Zum Nachweis seiner Personalien und Fahrberechtigung übergibt jeder Mieter dem Vermieter eine Kopie seines Führerausweises.

Das Weitervermieten/Überlassen an Dritte und Lernfahrten sind strengstens verboten bzw. nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung des Vermieters und unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen, wie sie für die Mieter gelten, insbesondere erst nach Instruktion des Dritten durch den Vermieter gestattet. Auch dürfen nicht mehr Personen mitgeführt werden, als es der im Automietvertrag angegebenen Anzahl Sitzplätze entspricht. Bei Zuwiderhandlungen tragen die Mieter die volle Verantwortung.

Solidarität mehrerer Mieter:

Mehrere Mieter haften dem Vermieter gegenüber je einzeln für die Erfüllung sämtlicher diesem im Zusammenhang mit der Gebrauchsüberlassung des FunCars erwachsenden Ansprüche.

Das FunCar:

Das FunCar wird in fahrbereitem Zustand und mit aufgefülltem Kühler, Benzin und Öl abgegeben. Die Mieter verpflichten sich, das FunCar mit grösster Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

Die Mieter sind für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

Pflichten der Mieter bei Unfall/Diebstahl/Beschädigung:

Sofortige Meldung an den Vermieter (Tel. 079 438 79 29) und die Polizei. Ausfertigen einer Skizze über die Unfallstelle mit Angabe der Masse. Notieren der Namen und Adressen der Personen, welche am Unfall beteiligt sind, sowie der anwesenden Zeugen. Vermeiden jedes mündlichen oder schriftlichen Versprechens an Drittpersonen bezüglich Vergütungen an Geschädigte.

Haftpflicht-Versicherung:

Während der Zeit der vereinbarten Miete sind die Mieter, vorbehältlich anderer Abmachungen (z.B.: unbegrenzt), für einen Höchstbetrag von CHF 100 Mio. gegen Haftpflichtansprüche von Dritten versichert. Die Haftpflichtversicherung gilt für Schäden aus Verletzung von Drittpersonen und Sachschäden, nicht aber für den Verlust oder die Beschädigung des FunCars.

Pro Haftpflicht gehen CHF 1‘000.00 Selbstbehalt zu Lasten des Mieters.

Die Mieter erklären sich ausdrücklich haftbar für Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Eine Haftung des Vermieters wird für sämtliche Schäden wegbedungen.

Kasko-Versicherung:

Es besteht eine Kasko-Versicherung zur Deckung von Schäden (Karosserie und Chassis) am FunCar. Pro Schadenfall gehen CHF 1‘000.00 Selbstbehalt zu Lasten des Mieters. Die Mieter erklären sich ausdrücklich für Schäden haftbar, die durch die Kasko-Versicherung nicht gedeckt werden. Eine Haftung des Vermieters wird für sämtliche Schäden wegbedungen.

Unfall-Versicherung:

Es besteht eine Versicherung für Schäden aus Unfall. Eine Haftung des Vermieters wird für sämtliche Schäden wegbedungen.

Reparaturen:

Die Mieter haben die Pflicht, das FunCar bei Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass der Wagen sich in bester Ordnung befindet. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch vom Vermieter zu bestimmende Werkstätten auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Wagen vorgenommen werden. Wenn Reparaturen nicht durch den Vermieter selbst vorgenommen werden, ist Rechnungsstellung an den Vermieter zu verlangen.

Tanken:

Der Tank muss bei Rückgabe des FunCars voll sein. Die Art des zu verwendenden Treibstoffes ergibt sich aus dem ausgehändigten Borddatenblatt.

Nutzung/Pflege des FunCars:

Fahrten ins Ausland sind mit FunCars strengstens verboten. Ebenso ist das Rauchen im FunCar sowie das Reinigen des FunCars in einer Waschanlage strengstens verboten.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand:

Der Automietvertrag unterliegt dem Schweizer Recht.

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Automietvertrag ist Winterthur.

Die obenstehenden Miet- und Versicherungsbedingungen einschliesslich der Gerichtsstandsver­einbarung bilden einen integrierenden Bestandteil der Abmachungen gemäss Automietvertrag.

Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MWST.

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Mail:  auto@funcars-mieten.ch
Mobil: 079 438 79 29

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